Lungenwurmbehandlung
der Rinder
Lungenwurmbefall
beim Aufzuchtrind stellt auch heute noch, trotz moderner
Entwurmungsstrategien, ein nicht zu unterschätzendes Risiko mit
hohemSchadenpotential
dar.
Ansteckungsgefahr
besteht auf allen Weiden und bei lückenhafter Impfprophylaxe
sind alle Alterskategorien betroffen. Schlimme Krankheitsverläufe
sind insbesondere bei hochträchtigen Rindern bekannt und
gefürchtet. Totalverluste und anhaltender Leistungsverlust
können die Folge eines Ausbruchs sein.
Die
Dictol-Schluckimpfung stellt nach wie vor die Methode der Wahl dar um
ein Einzeltier, aber auch eine Herde permanent gegen Lungenwurmbefall
zu schützen.
Die
Impfung erfolgt beim Jungtier in der Vorweideperiode mit zwei
Schluckimpfungen der Firma Veterinaria im Abstand von 4 Wochen. Die
Impfung sollte nicht mit anderen Impfterminen kollidieren und kostet
pro Tier Fr. 30.50 plus Portokosten. Bei Sammelbestellungen können
somit Portokosten gesenkt werden.
Die
Dictol – Impfung ist ein Schutz gegen Lungenwürmer. Magen –
Darmwürmer, welche bei unseren Weidehaltungen ebenfalls grosse
Schadwirkung haben, verursachen starke Durchfälle und führen,
wenn unbehandelt, zu rascher Abmagerung, Kümmern oder sogar
Abgängen.
Diese
Parasiten werden am besten 2 bis 3 mal jährlich mittels einer
sog. spot-on- Behandlung bekämpft.
BVD - Bekämpfung
Seit 1. Oktober 2009 läuft für alle Betriebe, welche nicht gesperrt sind oder Tiere mit Verbringungssperre haben, die sogenannte Ueberwachungsphase. Für Betriebe mit Tieren unter Verbringungsperre läuft weiterhin die sogenannte Sekundärphase. Wie bisher werden alle Kälber innerhalb der ersten 5 Lebenstage markiert und somit auch beprobt. Positive Resultate werden neu zwingend mittels Blutprobe überprüft und haben die Ausmerzung des betroffenen Tieres, die Sperre des Betriebes und eventuell weitere Abklärungen zur Folge. Bei Unklarheiten versucht der Tierarzt weiterzuhelfen.
Neuerungen:
- alle Aborte (egal zu welchem Trächtigkeitszeitpunkt) und Totgeburten müssen zwingend auf
BVD untersucht werden. Dazu wird eine grüne BVD-Marke eingedrückt oder ein Stück Ohr
oder andere Haut (1 cm x 1 cm) entnommen und unter Angabe der OM-Nummer und der
Bezeichnung "Abort" oder "Totgeburt" an das Untersuchungslabor gesandt. Der
Untersuchungsantrag wurde den Landwirten per Post zugestellt. Bitte einsenden an:
Labor-zentral.ch, Stationsweg 3, 6232 Geuensee
- alle positiven Befunde der Ohrstanzproben werden durch eine Blutprobe nachuntersucht.
Bei Bestätigung des positiven Befundes erhält der Tierhalter nebst der Verfügung zur
Ausmerzung des Tieres Instruktionen und Formulare, die zur Abklärung des Falles
mit dem Tierarzt auszufüllen sind
- bei einem positiven Befund in der Ohrstanzprobe wird über den Bestand eine
Verbringungssperre verhängt
- Für die Entschädigung eines ausgemerzten BVD-positiven Tieres muss dem kantonalen
Veterinärdienst der Abstammungs- und Leistungsausweis sowie der Schlachterlös eingesandt
werden.
Kantonaler Veterinärdienst, Amt für Landwirtschaft und Natur
des Kantons Bern, Herrengasse 1, 3011 Bern
Neue Mitarbeiterin
Seit März 09 arbeitet Frau Bettina Alder bei uns. Die junge, bestens ausgebildete Tierärztin bildet für unser Nutztierteam eine hochwillkkommene Verstärkung.
Ferkelkastration
Unser Angebot einer Narkose mittels Injektion steht! In einer Versuchsreihe mit ca 150 Ferkeln im Gewicht zwischen 2 und 12 kg konnten unsere Mitarbeiter Y. Leist und N. Indermühle zeigen, dass diese Methode sicher, zweckmässig und kostengünstig ist, also die berühmten Kriterien von Gesundheitsminister Couchepin problemos erfüllt.
Interessante Ekdaten:
Einschlafzeit 5 bis 10 Minuten
Aufwachzeit: ca. 90 Minuten
Operationstoleranz: 30 bis 45 Minuten
Narkose ungenügend: 1.5 %; müssen nachgespritzt werden
Preise: Medikamente: Fr. -.45 pro Kg KG
Arbeit Tierarzt: nach Zeitaufwand
Das beste zum Schluss: 80 % der Kosten werden aus dem Fond für schmerzfereie Kastration zurückerstattet
KB-Stiere: ganz neu!
Unser Angebot an KB-Stieren ist ab sofort unter Leistungen/Nutztiere einzusehen
Besnoitiose
Die nächste Rinderkrankheit aus dem Süden ist im Anmarsch.
Bitte auf verdächtige Symptome achten, Bilder und Beschreibung unter folgendem Link: besnoitiose
Ferkelkastration
Der Informationsabend in Bad Gutenburg fand ein unerwartet grosses Echo, so dass die Sitzplätze im grossen Saal rasch einmal knapp wurden. Mit Interesse verfolgten die Anwesenden die Ausführungen von Dr. Ph. Ward (Firma Pfizer), Herrn Mathias Skribante (Firma Buri, Hasle-Rüegsau) sowie Dr. N. Indermühle und Frau Yvonne Leist (Tierarztpraxis Dr. N. Indermühle AG). Es zeigte sich im Laufe der von Dr. Beat Disler hervorragend moderierten Veranstaltung, dass die Impfung gegen den Ebergeruch zwar eine elegante Methode mit Zukunftspotential ist, jedoch momentan blockiert wird durch die Weigerung der Grossverteiler, das Fleisch geimpfter Tiere zu vermarkten und Probleme im Handel.
Die Inhalationsnarkose im Schweinestall stiess nicht nur bei den anwesenden Tierärzten sondern auch bei den Schweinezüchtern auf grosse Skepsis, so dass die Ausführungen aus unserer Praxis mit einer funktionierenden Injektionsnarkose für Ferkel sehr gut aufgenommen wurden. So wie es aussieht, könnte diese Methode eine Übergangslösung für viele Betriebe darstellen, welche die Investition in ein Inhalationsnarkosegerät nicht tätigen wollen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil auch diese Methode in absehbarer Zeit nicht mehr zugelassen sein wird. Alles in allem ein gelungener Abend mit einem Lösungsansatz für verunsicherte Schweineproduzenten in einer schwierigen Situation.
Lungenwurmimpfung mit Dictol
Wie jedes Jahr läuft auch dieses Jahr die Impfaktion gegen Lungenwürmer mit der Vakzine "Bovilis Dictol" der Firma Veterinaria. Geimpft werden Jungtiere ab dem Alter von 2 Monaten. Die Impfung besteht aus zwei Dosen, welche im Abstand von 4 Wochen verabreicht werden. Der Impfschutz hält lebenslang an, die Impfung sollte nicht gleichzeitig mit andern Impfungen erfolgen (Blauzungenimpfung) und die zu impfenden Tiere sollten gesund sein (keine Grippe oder ähnliches). Die Schluckimpfung kann bei uns bestellt werden unter Angabe der Anzahl Tiere und des gewünschten Impftermins.
BTV - Impfung 2009
Ab Februar läuft die Impfaktion 2009 gegen die Blauzungenkrankheit der Rinder und Schafe. Geimpft werden alle Tiere älter als 3 Monate. Ausgenommen sind:
- Kälber, welche bis zum Alter von 6 Monaten zur Schlachtung gelangen
- Rinder, welche innerhalb von 2 Monaten nach dem 1. Impftermin geschlachtet werden
- Schafe, die innerhalb 1 Monats nach der Impfung geschlachtet werden.
Rinder, welche noch nie geimpft wurden, werden zweimal im Abstand von ca. 4 Wochen geimpft (sogenannte Grundimmunisierung), Schafe und 2008 korrekt geimpfte Tiere werden einmal mal geimpft.
Freiwillige Impfung: Ziegen, Wildwiederkäuer in Gehegen sowie Kameliden können freiwillig geimpft werden, die Kosten dafür trägt der Tierhalter. Bitte melden Sie sich bei Interesse zu den Sprechzeiten in der Praxis.
Wichtig: Die Tierdaten in der Tierverkehrsdatenbank müssen unbedingt aktualisiert sein und mit den auf dem Betrieb befindlichen Tieren übereinstimmen; fehlende Ohrmarken sind unbedingt zu ersetzen. Die zu impfenden Tiere sollen so fixiert sein, dass die Impfung ohne Gefahr für Impftierarzt und Helfer durchgeführt werden kann. Zusätzlicher Zeitaufwand wird wie gewohnt verrechnet.
Neuer Mitarbeiter
Wir freuen uns, seit Oktober 2008 Herrn Andreas Bucher als Verstärkung in unserem Team zu haben.
BVD - Ausmerzung
Ende September bis Mitte Oktober haben wir die Betriebe in unserem Kontrollkreis beprobt. Wir danken allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit!
Das wichtigste in Kürze für die nun folgende Phase:
- Kälber werden ausschliesslich mit den neuen TVD-Ohrmarken gekennzeichnet. Bitte achten
Sie darauf, die OM bis zum Anschlag in die neuen Zangen einzuspannen und sie möglichst
gerade einzusetzen, damit sich der Dorn nicht verkrümmt.
- Bitte achten Sie darauf, ob sich wirklich eine Stanzprobe in der Metallhülse befindet.
Allfällige Leerproben müssen von uns auf Kosten des Tierhalters erneut entnommen werden.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht bei allen Betrieben kontrollieren können,
ob im Labor und bei der weiteren Verarbeitung alles rund läuft. Bei allfälligen Leerproben
oder initial positiven Tieren melden wir uns umgehend (das heisst innerhalb eines halben
Tages) bei Ihnen und versuchen unser Bestes, das Problem im Sinne des jeweiligen
Betriebes zu lösen.
- Für Fragen stehen wir zu den Praxisöffnungszeiten gerne zur Verfügung
Neues Tierschutzgesetz
Seit 1. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Bitte informieren Sie sich auf www.tiererichtighalten.ch