Katzenchipaktion im November 2009
lassen Sie im November Ihre Katze bei uns für 60.- statt 80.- chippen
Staupefälle in St. Gallen, Graubünden und Fürstentum Lichtenstein
Eine gefährliche Viruskrankheit für Hunde und Hundeartige!
In unregelmässigen Abständen breitet sich in Europa die Hundestaupe epidemieartig aus und gefährdet unsere Hunde. Ausgangsherde sind meist Wildtierpopulationen von Füchsen und Dachsen. Da diese Tiere schon seit einiger Zeit nahe oder auch innerhalb menschlicher Siedlungsräume leben, ist die Ansteckungsgefahr für unsere Hunde eher grösser als früher. Im Moment rollt eine Seuchenwelle aus der Ostschweiz auf uns zu. Hohe Ansteckungsgefahr besteht in erster Linie für Jagdhunde, doch sind je nach Seuchenlage alle Hunde einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Was tun?
Gegen Staupe gibt es einen wirksamen Impfschutz. Also Impfbüchlein kontrollieren! Impfungen, die länger als ein Jahr zurückliegen erfordern eine Grundimmunisierung, bei unter einem Jahr zurückliegenden Impfungen empfiehlt sich wie gewohnt eine Wiederholungsimpfung um den Impfschutz möglichst hoch zu halten. Bei hohem Infektionsdruck (Jagdhunde) kann eine halbjährliche Wiederholungsimpfung nötig sein.Wenn Ihr Hund regelmässig gegen Staupe geimpft worden ist, besteht für sie kein Grund zur Sorge. Für Fragen wenden sie sich bitte zu den Sprechzeiten an uns.
Artikel aus dem «Beobachter» (Nr. 12/2008)
http://www.beobachter.ch/artikelfree.asp?AID=13044 Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Viruserkrankung «Staupe»
Neuer Mitarbeiter
Wir freuen uns, seit 1. Dezember 2008 Herrn Dr. med. vet. Raphael Küng als Verstärkung in unserem Team zu haben.
Neues Tierschutzgesetz
Am 1. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Eine wichtige Aenderung betrifft die neu vorgeschriebenen Kurse für Hundehalter, die sich ihren Hund nach dem 1. September 2008 anschaffen.
Bitte informieren Sie sich auf www.tiererichtighalten.ch
Katzen kastrieren
Katzen können bereits im Alter von 6 Monaten geschlechtsreif sein. Zögern Sie nicht, uns für eine Beratung anzurufen und mit uns einen Kastrationstermin zu vereinbaren.
Tollwutimpfung/Herbstferien
Seit 1. Juli 2007 gilt für Reisen ins Ausland eine längere Gültigkeit
der Tollwutimpfung. Die Dauer richtet sich nach der Empfehlung des
Impfstoffherstellers. Daher ist unser Impfstoff für Reisen in tollwutfreie EU-Länder drei Jahre gültig. Für Neuimpfungen oder nach Ablauf der Gültigkeit gilt für den Grenzübertritt eine Karenz von 21 Tagen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Landesvertretung in der Schweiz über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Feriendomizil. Weitere Infos auf www.bvet.admin.ch/themen/01614/index.html?lang=de
Fragen Sie uns ausserdem nach einer für ihre Feriendestination angemessenen Parasitenprophylaxe.